Der Weg zu Ihrer Therapie
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Verordnung durch einen Allgemein- bzw. Facharzt. Die Verordnung für Ergotherapie sollte zusätzlich zu den Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Diagnose) den Namen der Therapeutin, die Anzahl und Dauer der Einheiten, sowie einen allfälligen Hausbesuch beinhalten (z.B. 10 x Ergotherapie zu 60 Minuten + 10 x Hausbesuch). Bringen Sie Ihren Verordnungsschein zu Ihrem telefonisch vereinbarten Ersttermin mit. In der ersten Einheit wird Ihre Ergotherapeutin einen Behandlungsplan erstellen, der zusammen mit der ärztlichen Verordnung der Krankenkasse vorzulegen ist. Nur dann bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet.
Ich bin Wahltherapeutin, eine Direktabrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Sie erhalten nach jedem Behandlungsblock eine Rechnung. Diese reichen Sie nach Bezahlung mit dem Zahlungsbeleg, der ärztlichen Verordnung und dem Therapieplan bei Ihrer Krankenkasse ein.